Informationen zur Lasertherapie
Falls Ihre Kasse nicht teilnehmen sollte, gibt es aber noch weitere Möglichkeiten.
In diesem Fall muss eine vorherige Genehmigung eingeholt werden. Wir übernehmen die Formalitäten gerne für Sie- sprechen Sie uns an.
Liegt dann eine Übernahmeerklärung der Krankenkasse vor, reichen Sie die Rechnung über die Laserbehandlung einfach bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen dann bis zur zugesagten Höhe die Kosten.
Nicht alle Krankenkassen erklären sich jedoch bereit, die Kosten zu übernehmen. Unsere Kooperationspartner- Kassen werden Ihnen jedoch zu 100% und ohne Formalitäten die Behandlung erstatten. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Liste der möglichen Einsatzgebiete
Schmerzen in der Scheide
- viele Frauen leiden unter Schmerzen beim Verkehr.
leichte Inkontinenz
- betrifft nicht nur ältere Frauen, auch nach Entbindung und anderen Belastungen des Beckenbodens möglich.
Lichen sclerosus
- chronische Hauterkrankung, die mit Juckreiz einhergeht.
Hautnarben
- stört eine Narbe, kann diese mit dem Laser verbessert werden
Trockenheit
- häufige Beschwerde nach der Menopause: Scheidentrockenheit
Feigwarzen
- Behandlung von Hauterkrankungen wie Warzen und Condylomen